Der Vorstand
gem. Mitgliederversammlung vom 12. September 2020:
Geschäftsführung:
- 1. Vorsitzender Anton Inckmann
- 2. Vorsitzender: Ulrich Kleine-Bösing
- Geschäftsführerin: nicht besetzt
- Kassenwartin: Lena Friebel
Erweiterter Vorstand:
- Schriftführerin: Carina Welp/Rotationsprinzip
- Sportwartin: Katharina von der Heide
- Jugendwartin: Stefanie Meyer
Beisitzer:
- Uwe Kleine-Bösing
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Arbeitseinsätze/Arbeitsstunden/Arbeitsstundenverordnung
Unser Verein ist ein komplexer Betrieb, in dem es viel zu tun gibt. Um die Anlage zu pflegen und zu verschönern, sind wir auf das Engagement der Mitglieder angewiesen. Auch für die Unterhaltung der Vereinsanlage sind die Eigenveranstaltungen(insbesondere die Turniere) eine wichtige Einnahmequelle, denn die monatlichen Gebühren und Mitgliedsbeiträge werden fast gänzlich für die jährlichen Fixkosten der Reitanlage verbraucht.
Leider hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass Aufforderungen zur freiwilliger Vereinsarbeit nicht den gewünschten Erfolg gezeigt haben und die helfenden Hände an den Veranstaltungen immer wieder dieselben Mitglieder waren, so dass die Einführung der Arbeitsstundenverordnung ab 2014 beschlossen wurde.
Wer - Wie viele - Wann - Was:
- Aktive Vereinsmitglieder: 10 Arbeitsstunden jährlich
- Aktive Vereinsmitglieder (Kinder): ab dem 2. Kind: 5 Arbeitsstunden jährlich
- Arbeitsstunden auf Vereinsveranstaltungen werden zu 50 % angerechnet.
Pro nicht geleisteter Arbeitsstunden werden 10,00 EUR berechnet - die detaillierte Arbeitsstundenverordnung zum Nachlesen
Während Arbeitseinsätzen und Veranstaltungen auf der Reitanlage ist die Halle grundsätzlich gesperrt! Bitte die Aushänge beachten!
Der Vorstand organisiert monatlich Arbeitseinsätze, bei denen die aktiven Reiterkollegen und Voltigierer ihre Arbeitsstunden leisten können. Jeder Helfer ist willkommen und kann seine Fähigkeiten zum Einsatz bringen. Handwerkliches Geschick ist ebenso gefragt wie Spaß an der Beetpflege. Außerdem ist zur Vor- und Nachbereitung - insbesondere der Turniere - die Unterstützung vieler Mitglieder nötig.
Für Arbeitsstunden, die außerhalb von organisierten Arbeitseinsätzen geleistet werden, steht ein "Meldezettel" bereit.
Der Arbeitsdienst kann nach eigener Zeiteinteilung den ganzen Tag geleistet werden.
Jeden 2. Samstag als fester Termin!
Bildungspaket
Liebe Sportfreundinnen und Sportfreunde,
seit dem 01.04.2011 gilt das neue Bildungspaket der Bundesregierung per Gesetz, rückwirkend zum 01.01.2011. Bedürftige Kinder sollen in der Freizeit nicht ausgeschlossen sein, sondern bei Sport, Spiel und Kultur mitmachen. Deswegen wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres monatlich ein Budget in Höhe von 10 Euro bereitgestellt, das z.B. u.a. auch für eine Mitgliedschaft im Sportverein eingesetzt werden kann.
Das heißt, es gibt neue Chancen für bedürftige Familien ihren Kindern sportliche Betätigungen in einem Verein bieten zu können. Alle Familien mit Kindern und Jugendlichen unter 18, die
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) oder
- Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter bei dauerhafter Erwerbsminderung (SGB XII) oder
- Wohngeld oder
- Kinderzuschlag erhalten, oder
- nur geringes Haushaltseinkommen erzielen (nach Prüfung),
sind grundsätzlich hierzu leistungsberechtigt.
Die Zucht- und Reitgemeinschaft St. Sebastian Amelsbüren unterstützt seine neuen und bestehenden Mitglieder bei diesem Verfahren und gibt entsprechende Hilfestellungen. Die Angaben werden natürlich absolut vertraulich behandelt.
Zum Ablauf:
- Interessierte nehmen Kontakt zur Sozialagentur auf und stellen einen Antrag
- der erstellte Gutschein wird im Original der ZRG St. Sebastian Amelsbüren überlassen
- die ZRG St. Sebastian rechnet - nach Absprache mit dem Mitglied - monatliche Beiträge oder die Jahresgebühr mit der Stadt direkt ab.
Anfrage zu den Unterrichtskosten